Gutachten bei Haftpflichtschaden
Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie als Geschädigter sofort nach der polizeilichen Schadenaufnahme bei uns anrufen, denn das Recht der freien Wahl des Kfz – Sachverständigen steht Ihnen als Geschädigtem immer zu.
Es folgt eine umfangreiche Schadenaufnahme, bei der alle beschädigten Teile am Fahrzeug detailliert und in vollem Umfang aufgenommen werden. Beweismaterial wie Lackreste und Unfallspuren werden gesichert und mögliche tieferliegende Schäden bei Bedarf freigelegt. Sind alle Daten gesammelt, geht es in die Gutachtenerstellung. Mittels aktueller Datenbanken wird der Schaden kalkuliert, natürlich inkl. aller Nebenkosten und dem merkantielen Minderwert. Das fertige Gutachten erhalten Sie und die gegnerische Versicherung, die daraufhin den Schaden reguliert.
Nach der Schadenaufnahme und der Abtretungserklärung können Sie sich entspannen und wir managen den Schaden für Sie. Die Kosten hierfür muss die gegnerischen Versicherung tragen. Durch eine Abtretung Ihrerseits rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und ersparen Ihnen auch hier sämtliche Vorleistungen, Ärger und Zeitaufwand.
Gerne erzählt die gegnerische Versicherung Ihnen etwas anderes, möchte einen eigenen Gutachter schicken und nennt weitere scheinbare Vorteile der Schadenabwicklung über sie. Lehnen Sie solche Angebote grundsätzlich dankend ab. Wird auf angebliche Kosten eines freien Sachverständigen verwiesen, ist dies ebenfalls falsch.
Ein freier Sachverständiger gehört zum Schaden und muss durch die Versicherung getragen werden. Ihnen als Geschädigten kostet unsere Dienstleistungen keinen Cent!