Kaskoschaden am PKW
Bei einem selbst verursachten Kaskoschaden sind Sie an die Weisungen Ihrer Versicherung gebunden, die in aller Regel auch den Gutachter stellt. Dennoch macht es oftmals Sinn ein Gegengutachten in Auftrag zu geben, da der versicherungseigene Sachverständige in der Regel nicht frei und unabhängig handeln kann. Somit entstehen durch den Interessenkonflikt oft unbrauchbare Gutachten, die den Wiederbeschaffungswert oder die Schadensumme nicht marktgerecht darstellen. In einem solchen Fall, helfen wir Ihnen gerne zu Ihrem Recht und einer angemessenen Entschädigung. Auch hier ist der Nutzen für Sie in der Regel größer als die Kosten.
Nach der Schadenaufnahme und der Abtretungserklärung können Sie sich entspannen und wir managen den Schaden für Sie. Die Kosten hierfür muss die gegnerischen Versicherung tragen. Durch eine Abtretung Ihrerseits rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und ersparen Ihnen auch hier sämtliche Vorleistungen, Ärger und Zeitaufwand.
Gerne erzählt die gegnerische Versicherung Ihnen etwas anderes, möchte einen eigenen Gutachter schicken und nennt weitere scheinbare Vorteile der Schadenabwicklung über sie. Lehnen Sie solche Angebote grundsätzlich dankend ab. Wird auf angebliche Kosten eines freien Sachverständigen verwiesen, ist dies ebenfalls falsch.
Ein freier Sachverständiger gehört zum Schaden und muss durch die Versicherung getragen werden. Ihnen als Geschädigten kostet unsere Dienstleistungen keinen Cent!